Regulatorisch bedingte Veränderungen im Zahlungsverkehr
Im Rahmen neuer regulatorischer Vorgaben (Instant Payments Regulierung (Verordnung EU 2024/886)) ist bis zum 9. Oktober 2025 die Empfängerüberprüfung für Zahlungsdienstleister bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb EU/EWR verpflichtend umzusetzen (Verification of Payee: kurz VOP). Dabei werden die Angaben zum Zahlungsempfänger vor der Autorisierung der Zahlung überprüft, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen. Zahlungsdienstleister sind gemäß Artikel 5c der Regulierung verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen. Im Falle eines Unternehmenskontos ist grundsätzlich die Firma als Name zu verwenden, d. h. der Name, mit dem das Unternehmen im öffentlichen Register eingetragen ist (Handelsregister oder vergleichbare Register). Die Verpflichtung zur Durchführung der Empfängerüberprüfung gilt dabei nicht nur für SEPA-Echtzeitüberweisungen, sondern grundsätzlich für alle SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR, die Zahlungskonten betreffen. Nicht geprüft werden demnach SEPA-Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zu Gunsten von Konten, die keine Zahlungskonten sind (also z. B. Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten) bzw. die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (außerhalb EU/EWR, EUR nicht als Landeswährung).
Die neuen Regelungen wirken sich direkt aus auf Kunden, insbesondere Firmenkunden, die über EBICS (voll)autorisierte Zahlungsaufträge einreichen. Um sich bestmöglich auf die geänderten Abläufe vorbereiten zu können, stellt die DZ BANK an dieser Stelle umfangreiche Informationen und Unterstützungsmaterialien zu den folgenden Themenfeldern bereit:
- Zustimmungspflichtige Anpassungen der Kundenbedingungen
- Zahlungsausgang (EBICS)
- Kundenprodukte
- Zahlungseingang
- Beispielfälle zur Veranschaulichung
- Linksammlung
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die bereitgestellten Informationen sorgfältig. Im Downloadbereich stellen wir Ihnen neben FAQs zum Thema Empfängerüberprüfung mit häufig gestellten Fragen weitere hilfreiche Dokumente bereit. So sollten Sie sich im Zahlungsausgang bereits heute mit den veränderten Prozessen auseinandersetzen, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr nach dem 9. Oktober 2025 zu unterstützen (siehe Änderungen im Zahlungsausgang (EBICS) inkl. Darstellung der VEU-Nutzung). Im Zahlungseingang empfehlen wir, Ihren Zahlern rechtzeitig die korrekten Empfängerdaten mitzuteilen (siehe Checkliste Zahlungseingang).
Sollten Sie auf eine ggfls. noch offene Frage keine Antwort finden: Schreiben Sie uns eine E-Mail an txb.info@dzbank.de. Wir sammeln die Fragen und werden die FAQ regelmäßig um neue Antworten ergänzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. nicht alle Fragen einzeln und direkt beantworten können.
Da sich auch jetzt noch Details ändern können, werden die Inhalte zum Thema VOP zentral an dieser Stelle aktualisiert. Schauen Sie also gern regelmäßig hier vorbei, um keine Informationen zu verpassen!
Wir informieren Sie hier über Änderungen an den bestehenden Inhalten, insbesondere an den FAQs.
Die Instant Payments Regulierung erfordert grundsätzlich für jeden Kunden, für den die Bank ein Zahlungskonto führt, die Vereinbarung neuer, zustimmungspflichtiger Kundenbedingungen (DFÜ-Bedingungen, Sonderbedingungen für Überweisungen/Echtzeitüberweisungen). Diese werden aktuell noch geprüft und finalisiert. Wir werden uns dazu gesondert bei Ihnen melden. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung: Senden Sie uns Ihre Zustimmung zu den neuen Kundenbedingungen möglichst schnell nach Zugang zurück.
Sollten Sie Zahlungskonten bei mehreren Banken unterhalten: Diese Kundenbedingungen sind grundsätzlich bei allen Banken zu erneuern. Je nachdem, wie die jeweiligen Planungen der Banken aussehen, kann es also sein, dass Sie entsprechende Schreiben von Ihren Banken zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten.
Im Gegensatz zum Privatkunden (Verbraucher) erlaubt die Regulierung Ihnen als Firmenkunde (Unternehmer) eine Wahlmöglichkeit. Sie entscheiden bei jeder Einreichung einer Datei mit mehr als einer Transaktion, ob Sie die Datei zur Empfängerüberprüfung einreichen möchten (Opt-In) oder ob Sie wie bisher die Dateien in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out).
Die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung werden unterschieden zwischen
- Match
- close Match
- no Match
- not possible oder not applicable
Bei einer Empfängerüberprüfung mit dem Ergebnis Match haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.
Bei Überweisungen, die nicht mit dem Ergebnis Match beantwortet werden (close match, no match, not possible) bzw. die aufgrund der genannten Ausnahmen (noch) nicht verpflichtend geprüft werden können (not applicable), könnte der Überweisungsbetrag auf ein Zahlungskonto überwiesen werden, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Zahlungsempfänger ist.
Wenn Sie sich gleichwohl dafür entscheiden, die Zahlung zu autorisieren, tragen Sie wie bisher das Risiko einer Fehlüberweisung aufgrund der Abweichung von IBAN und Name des Zahlungsempfängers. Eine Haftung der an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Dies gilt ebenso, wenn Zahlungen mit der Option Opt-Out eingereicht werden, also von vornherein ohne Empfängerüberprüfung verarbeitet werden. In diesen Fällen ist es so wie bisher, dass Sie als Kunde für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich sind. Die Zahlungsdienstleister sind dann berechtigt, die Zahlungen allein nach der IBAN des Zahlungsempfängers als Kundenkennung auszuführen. Ein Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers findet dann nicht statt.
Die Neuerungen der Instant Payment-Regulierung erfordern insbesondere bei Firmenkunden umfangreiche Anpassungen bzw. Programmupdates in Softwareprodukten, Zahlungsverkehrsabläufen und internen Prozessen. Die zur technischen Umsetzung benötigten finalen Spezifikationen im Einreichungskanal EBICS wurden aufgrund vieler Detailfragen erst sehr spät veröffentlicht. Daher bleibt sowohl den Banken als auch den Anbietern von Zahlungsverkehrssoftware/ERP-Systemen und auch Firmenkunden wenig Zeit, die Empfängerüberprüfung in ihre Zahlungsverkehrsprodukte und Schnittstellen zu integrieren.
Die Umsetzung der Vorgaben aus der Regulierung im Einreichungskanal EBICS wurde in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) spezifiziert. Auch wenn einige Details noch nicht final geklärt sind: die wesentlichen Änderungen im Einreichungsprozess können wie folgt festgehalten werden:
- Bei Nutzung der Option Opt-Out (ohne Empfängerüberprüfung) ändert sich nichts in den technischen Abläufen, sofern Sie Dateien einreichen, die mehr als eine Transaktion beinhalten. Dateien werden weiterhin mit den bekannten EBICS-Auftragsarten (im Folgenden gleichzusetzen mit den entsprechenden BTF-Parametern) für SEPA-Überweisungen (CCT) bzw. SEPA-Echtzeitüberweisungen (CIP) eingereicht und wie bisher autorisiert.
- Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen inkl. Empfängerüberprüfung (Opt-In, mindestens für die Einreichung von Dateien mit nur einer Transaktion) als auch für die Abholung der Ergebnisse der Empfängerüberprüfung (VOP Status Report) werden ab dem 9. Oktober 2025 neue EBICS-Auftragsarten benötigt.
- Die eigentliche Autorisierung oder Stornierung der per Opt-In zur Empfängerüberprüfung eingereichten Dateien ist nach erfolgter Empfängerüberprüfung und Bereitstellung des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung (VOP Status Report) am EBICS-Bankrechner über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) verpflichtend.
Detaillierte Informationen zu den veränderten Prozessen insbesondere mit Einbezug der VEU im Falle von Opt-In im Vergleich zum heutigen Ablauf stellen wir Ihnen im Downloadbereich bereit (Änderungen im Zahlungsausgang (EBICS) inkl. Darstellung der VEU-Nutzung).
All unsere angebotenen Kundenprodukte für den EBICS-Zahlungsverkehr werden mit den nötigen Updates versorgt. Im Moment können wir noch keinen genauen Termin nennen, aber alle Hersteller arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Sobald wir belastbare Informationen haben, auch zu den Details in der Umsetzung, informieren wir Sie hier. Bitte sehen Sie deshalb von Nachfragen zu diesem Thema ab.
Sobald uns die erforderlichen Updates vorliegen, stellen wir im Downloadbereich Anleitungen zum konkreten Einreichungs- und Freigabeprozess, einschließlich der VEU und der Empfängerüberprüfung, bereit.
Wenn Sie eine Zahlungsverkehrssoftware eines anderen Herstellers verwenden, gibt es wahrscheinlich auch dort noch keine festen Termine für die Updates.
Konkret für unsere Kundenprodukte können wir zum jetzigen Zeitpunkt folgendes sagen:
Multiport: Das Update wird zentral für alle Firmenkunden ausgeführt. Sie müssen hier nichts tun. Über den konkreten Termin informieren wir an dieser Stelle so früh wie möglich. Anwender, die als Anmeldemedium die App MultiportGo verwenden, müssen zusätzlich das App-Update durchführen (s. MultiportGo).
MultiportGo: Ein App-Update wird in den bekannten Stores verfügbar sein. Sollten Sie die App noch nicht nutzen: Gerade wenn Sie Dateien zur Empfängerüberprüfung einreichen, bietet die App bequeme Funktionen wie z.B. die Push Benachrichtigung, die Sie aktiv informiert, wenn die Empfängerüberprüfung abgeschlossen und die Datei zur Freigabe oder Stornierung bereitsteht. Diese kann so orts- und zeitunabhängig über die App erfolgen.
Detailliertere Informationen zur App MultiportGo: www.firmenkunden.dzbank.de/multiport
GENO cash: Ein Update innerhalb der aktuellen Version 4 wird bereitgestellt.
Auch auf der Zahlungsempfängerseite sind Sie als Firmenkunde betroffen. Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Zahlern, die ihrerseits die Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen, insbesondere wenn die Angaben des Zahlers zu einem „Nicht-Match“-Ergebnis führen: Abweichende Empfängerangaben können im Ergebnis zu einem Close Match (Farbe: gelb) oder No Match (Farbe: rot) führen und den Zahler bei der Freigabeentscheidung des Zahlungsauftrages irritieren bzw. zu einem verzögerten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt Ihre Zahler darüber informieren, genau den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der auch bei uns als DZ BANK für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist. Dies ist der Name gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (für gewöhnlich Handelsregister oder vergleichbare Register). Zusätzlich können Sie einen sogenannten Commercial Name angeben, gegen den die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. Der genaue Ablauf ist noch nicht final geklärt, auch hier informieren wir zentral, wenn es konkrete Antworten gibt.
Gehen Sie bereits heute auf Nummer sicher: Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und machen Sie den Zahler frühzeitig mit den korrekten Empfängerdaten vertraut. So minimieren Sie das Risiko der Irritation beim Zahler bei Nicht-Matches und somit ggf. eines verzögerten Zahlungseingangs. Beachten Sie: Es könnte dauern, bis die Information bei jedem Zahler Berücksichtigung findet (denken Sie nur an die zu ändernden Überweisungsvorlagen). Hierbei unterstützt Sie unser „Rechnungsstellung-Vordruck“ für eine zielgerichtete Kommunikation an Ihre Zahler (siehe u. a. in der Checkliste Zahlungseingang).
Lernen Sie anhand von Beispielen, wie die Empfängerüberprüfung in der Praxis bei uns funktioniert. Sehen Sie typische Fehler bei der Dateneingabe und deren Auswirkungen. Unser fiktiver Firmenkunde zeigt Ihnen, wie die Prüfergebnisse aussehen können und was sie bedeuten.
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txb.info@dzbank.deBei Fragen schreiben Sie uns oder kontaktieren Ihren persönlichen Zahlungsverkehrsexperten.