• Das Bild zeigt eine Umgebung, die aussieht wie ein Büro oder eine Arbeitsumgebung, mit zwei Personen, die miteinander sprechen oder interagieren. Eine Person scheint ein digitales Gerät oder einen Laptop vor sich zu haben.
    Das Bild zeigt eine Umgebung, die aussieht wie ein Büro oder eine Arbeitsumgebung, mit zwei Personen, die miteinander sprechen oder interagieren. Eine Person scheint ein digitales Gerät oder einen Laptop vor sich zu haben.

    Verification of Payee (VOP) – die Empfängerüberprüfung

    Worum es geht und wie wir Sie dabei unterstützen

Aktuelles

Wir informieren Sie hier über die aktuellsten Änderungen an den bestehenden Inhalten, insbesondere an den FAQs.

15.10.2025

Kundenprodukte: Die Anleitung für die Umsetzung der Empfängerüberprüfung in GENO cash wurde aktualisiert und steht ab sofort im Downloadbereich bereit. 

Außerdem bietet unser Support-Team kurzfristig bereits am 16. Oktober 2025 um 15 Uhr ein Webinar an und zeigt live, wie die Empfängerüberprüfung in GENO cash funktioniert. Über diesen Link können Sie sich anmelden. 

Es sind weitere Termine geplant, wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an unser Support-Team unter 0251/71335830 oder per E-Mail an support.dzbank.zv@atruvia.de.

10.10.2025

Wichtiger Hinweis: Seit 5. Oktober 2025 wurde die Empfängerüberprüfung schrittweise aktiviert. Bis zum 9. Oktober war sie bei Überweisungen an einzelne Institute noch nicht möglich.

Einschränkungen kann es darüber hinaus auch geben

  • wegen technischen Störungen
  • wenn das Empfängerkonto kein Zahlungskonto ist (keine Prüfungspflicht, z. B. Tages- oder Sparkonto)
  • bei Banken außerhalb der Euro-Währungszone (Prüfungspflicht dort erst ab 9. Juli 2027)

Diese Einschränkungen gelten auch weiterhin. Eine Autorisierung und Ausführung der Überweisung ist trotzdem möglich.

Regulatorisch bedingte Veränderungen im Zahlungsverkehr

Im Rahmen neuer regulatorischer Vorgaben (Instant Payments Regulierung (Verordnung EU 2024/886)) ist seit dem 9. Oktober 2025 die Empfängerüberprüfung für Zahlungsdienstleister bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb EU/EWR verpflichtend umzusetzen (Verification of Payee: kurz VOP). Dabei werden die Angaben zum Zahlungsempfänger vor der Autorisierung der Zahlung überprüft, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen. Zahlungsdienstleister sind gemäß Artikel 5c der Regulierung verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen. Im Falle eines Unternehmenskontos ist grundsätzlich die Firma als Name zu verwenden, d. h. der Name, mit dem das Unternehmen im öffentlichen Register eingetragen ist (Handelsregister oder vergleichbare Register). Die Verpflichtung zur Durchführung der Empfängerüberprüfung gilt dabei nicht nur für SEPA-Echtzeitüberweisungen, sondern grundsätzlich für alle SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR, die Zahlungskonten betreffen. Nicht geprüft werden demnach SEPA-Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zu Gunsten von Konten, die keine Zahlungskonten sind (also z. B. Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten) bzw. die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (außerhalb EU/EWR, EUR nicht als Landeswährung). 


Die neuen Regelungen wirken sich direkt aus auf Kunden, insbesondere Firmenkunden, die über EBICS (voll)autorisierte Zahlungsaufträge einreichen. Um sich bestmöglich auf die geänderten Abläufe vorbereiten zu können, stellt die DZ BANK an dieser Stelle umfangreiche Informationen und Unterstützungsmaterialien zu den folgenden Themenfeldern bereit:

  • Zustimmungspflichtige Anpassungen der Kundenbedingungen
  • Zahlungsausgang (EBICS)
  • Kundenprodukte
  • Zahlungseingang
  • Beispielfälle zur Veranschaulichung
  • Linksammlung


Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die bereitgestellten Informationen sorgfältig. Im Downloadbereich stellen wir Ihnen neben FAQs zum Thema Empfängerüberprüfung mit häufig gestellten Fragen weitere hilfreiche Dokumente bereit. So sollten Sie sich im Zahlungsausgang mit den veränderten Prozessen auseinandersetzen, wenn Sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (siehe Änderungen im Zahlungsausgang (EBICS) inkl. Darstellung der VEU-Nutzung). Im Zahlungseingang empfehlen wir, Ihren Zahlern die korrekten Empfängerdaten mitzuteilen (siehe Checkliste Zahlungseingang).  


Sollten Sie auf eine ggfls. noch offene Frage keine Antwort finden: Schreiben Sie uns eine E-Mail an txb.info@dzbank.de. Wir sammeln die Fragen und werden die FAQ regelmäßig um neue Antworten ergänzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. nicht alle Fragen einzeln und direkt beantworten können.


Da sich auch jetzt noch Details ändern können, werden die Inhalte zum Thema VOP zentral an dieser Stelle aktualisiert. Schauen Sie also gern regelmäßig hier vorbei, um keine Informationen zu verpassen! 
 

Downloads

Kontakt

Kontaktmöglichkeiten

Bei Fragen schreiben Sie uns oder kontaktieren Ihren persönlichen Zahlungsverkehrsexperten.